Telefonische Rechtsauskunft

Das Bezirksgericht Dielsdorf erteilt am Dienstag- und Freitagnachmittag, jeweils von 14:00 bis 16:45 Uhr den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes unentgeltlich Rechtsauskunft.

 

Wissenswertes über die Rechtsauskunft

Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien-, Miet- und Erbrecht sowie betreffend summarisches Verfahren erteilt.

 

In anderen Rechtsgebieten (z.B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Baurecht sowie allgemein im öffentlichen Recht) werden keine Auskünfte erteilt. 

 

Pro Auskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Anfrage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.

 

Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und die Abwägung des Prozessrisikos kann nicht vorgenommen werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an patentierte Rechtsanwälte.

 

Die Auskünfte der unentgeltlichen telefonischen Rechtsauskunft haben keinen bindenden Charakter, sondern stellen die Meinung des die Auskunft erteildenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet. 

 

Telefonnummer der Rechtsauskunft:

044 854 88 40