Unentgeltliche Rechtsauskunft

 

Die unentgeltliche Rechtsauskunft für die Rechtsuchenden des Bezirkes Pfäffikon findet wie folgt statt:


Jeden Montag (ausser an den ortsüblichen Feiertagen) von 17.00 - 19.00 Uhr vor Ort (persönliche Vorsprache) im Bezirksgebäude, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon. Bitte warten Sie vor dem Empfangsschalter im 1. Stock, Sie werden dort der Reihe nach abgeholt. Eine vorgängige Anmeldung ist nicht erforderlich. Es werden keine telefonischen Rechtsauskünfte erteilt.

 

Wir geben Ihnen gerne Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen in den von uns betreuten Rechtsgebieten. Wir können Ihnen also sagen, wie Sie im konkreten Fall vorgehen müssen und wie sich die Rechtslage generell darstellt. Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblemes und die Abwägung des Prozessrisikos kann jedoch nicht vorgenommen werden, zumal die Gegenseite ihre Sicht der Dinge nicht darlegen kann, was aber einen allfälligen Prozess massgeblich beeinflussen könnte. Wenden Sie sich für weitergehende Auskünfte bitte an andere juristische Beratungsstellen oder juristisch ausgebildete Personen (wie namentlich Rechtsanwälte).

 

Die Auskünfte der unentgeltlichen Rechtsauskunft sind in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung der jeweiligen Auskunftsperson dar. Das Gericht wird durch deren Einschätzung nicht verpflichtet.

 

Pro Rechtsauskunft stehen maximal 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, so dass Ihre Fragen innert dieser Zeit beantwortet werden können.

 

Betreffend laufende Verfahren kann keine Auskunft erteilt werden.