Das Bezirksgericht Zürich

Das Bezirksgericht Zürich (BGZ) bearbeitet als grösstes der zwölf Zürcher Bezirksgerichte jährlich ca. 20 000 Verfahren. Dabei behandelt es vorwiegend erstinstanzliche Zivil- und Strafverfahren. Daneben ist das BGZ aber auch Rechtsmittel- und Beschwerdeinstanz.

 

Der Betrieb
Für das Bezirksgericht Zürich arbeiten fast 400 Mitarbeitende. Neben den rund 240 Juristinnen und Juristen beschäftigt das BGZ auch ungefähr 115 Mitarbeitende mit kaufmännischer Ausbildung sowie aus technischen Berufen.

Für über 70 Juristinnen und Juristen bietet das BGZ nach dem Lizentiat Auditorate an, die als Praktika eine Voraussetzung für die Anwaltsprüfung sind.

Die drei Liegenschaften des BGZ befinden sich alle im Stadtzentrum von Zürich.

 

Spezialisierung
Die Richterinnen und Richter des Bezirksgerichts Zürich sind in unterschiedlichen Verfahrensarten und Sachgebieten tätig.

 

Dabei werden sie unterstützt durch eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber mit beratender Stimme. Diese Teams wirken in spezialisierten Gerichtsbereichen.

 

Zentrale Dienste und Bereichskanzleien
Die kaufmännischen Mitarbeitenden der Geschäftskontrolle bzw. der Abteilungskanzleien sowie der einzelnen Bereichskanzleien sind für die Eröffnung der Geschäfte sowie die administrative Betreuung während des Verfahrens besorgt. Die Zivil- und die Strafsachenkanzlei erledigen Abschlussarbeiten samt Zustellung und Rechtskraftbescheinigung.

 

Der Medien- und Informationsbeauftragte ist für die interne und externe Kommunikation des Bezirksgerichts Zürich zuständig.

 

Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Archiv, im Büro für amtliche Mandate, im Rechnungswesen und in der Bibliothek beschäftigt. Der Bereich Dienste sorgt für die Sicherheit, den Postverkehr sowie den technischen und baulichen Unterhalt.

 

Gerichtsleitung
Die siebenköpfige Gerichtsleitung besteht aus der Gerichtspräsidentin, dem Vizepräsidenten, den vier 1. Leitenden Gerichtsschreiber/innen und dem Informationsbeauftragten. Sie führt das Gericht zusammen mit der Kanzleikommission und dem Plenum, welche regelmässig unter dem Vorsitz der Präsidentin tagen.

Die 1. Leitenden Gerichtsschreiber/innen sind die Personalverantwortlichen für das juristische und kaufmännische Kanzleipersonal. Sie werden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe von der Zentralkanzlei unterstützt, welche zudem das Sekretariat der Gerichtsleitung ist.