Mediation

Mediation ist bei der Ausarbeitung einer Trennungs- oder Scheidungskonvention eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich um ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, in dem eine speziell ausgebildete Drittperson ohne Entscheidkompetenz (Mediationsperson) die Parteien darin unterstützt, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten. Zentral ist dabei nicht die Frage nach Recht oder Unrecht bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen.

 

Auch während des Gerichtsverfahrens können die Parteien jederzeit gemeinsam eine Mediation beantragen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Artikel 213 bis 218 der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

 

Sind Anordnungen über minderjährige Kinder zu treffen, so kann das Gericht die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern; in finanziell engen Verhältnissen haben die Eltern Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation (Art. 297 und Art. 218 Abs. 2 ZPO).

 

Unsere Merkblätter geben vertieft Auskunft über diese Regelungen. Sie haben die Wahl zwischen einer ausführlichen Version (mit Anhang der gesetzlichen Bestimmungen), einer Kurzversion sowie einem eigens für die betroffenen Parteien ausgearbeiteten Merkblatt.