Umbau

In der Mietliegenschaft und im benachbarten Gebäude wurden Renovationsarbeiten durchgeführt, die Lärm, Staub und Schmutz verursachten. Die Mieter mussten ihre 5½-Zimmerwohnung dadurch sehr häufig reinigen.

Bundesgericht, 23. April 2003, Urteil 4C.39/2003.