Löchriger Teppich

Im Entrée der Liegenschaft in Pully, in welcher die gemietete 5-Zimmerwohnung lag, befand sich über Jahre hinweg ein löchriger und fleckiger Teppich. Trotz wiederholter Reklamationen reagierte der Vermieter nie.

Bundesgericht, 28. Oktober 2003, Urteil 4C.97/2003.