Schmutzige Sonnenstore

Beim Mietobjekt handelte es sich um einen Kleiderladen (der gehobenen Art) in Zürich. Die Sonnenstore über dem Schaufenster war stark verschmutzt und erzeugte bei potentiellen Kunden einen schlechten Eindruck (Mietzins fiktiv).

Mietgericht Zürich, 14. Oktober 1993, ZMP 1/94 Nr. 5