Schimmelpilz

Beim Mietobjekt handelte es sich um eine 4½-Zimmerwohnung in Arlesheim. In einem Zimmer, das vorwiegend als Kinderzimmer hätte benützt werden sollen, bildete sich in einer Ecke Schimmelpilz. Ein Verschulden der Mieter war nicht nachgewiesen.

Obergericht des Kantons Basel Landschaft, 2. März 1999, BJM 2000 141